WICHTIGE VERHALTENSREGELN IM KLASSENZIMMER
Kein Kaugummi, bei wiederholtem Vergehen eine Seite schreiben,
dann Putzdienst am Nachmittag.
Hauptschüler sollen während der Unterrichtsstunde nicht zur Toilette
und auch nicht zum Abfalleimer gehen.
In allen Schulräumen besteht Hausschuhpflicht.
Das Handy wird abgenommen, wenn es die Lehrkraft sieht
oder dieses während des Unterrichts benützt wird.
Schulrecht der Mittelschule Salzachtal
ordnungswidriges | Folgen dieses Verhaltens | Kontrolle |
| Während der Pause Hofdienst bzw. Zimmerdienst | Lehrer, Hausmeister, |
Kaugummi kauen oder Spucken im Hof, in den Toiletten oder Klassenzimmern | 1. Die Reinigung der davon 2. wie 1. + Mitteilung an | Lehrer verständigen
|
Umgang mit Toilettenpapier | 1. Toilettenpapier in der 2. Betreten der Toiletten | Lehrer |
Schuhe und Kleidung verstecken | 1. In der Pause Schuh- und 2. wie 1. + Mitteilung an die | Lehrer |
Beschädigung fremder Sachen (bei Beschädigung von Fahrrädern o. Ä. tritt sofort die Maßnahme 1 in Kraft) | 1. Schaden gutmachen 2. wie 1. + Verweis | Klassenleitung |
Unerlaubtes Verlassen des Schulgrundstückes | Verweis | Klassenleitung macht Eintrag – Mitteilung an die Aufsichtsperson |
Aufsichtspersonen ärgern | 1. Aufsatz zum Thema „Höf- 2. Mitteilung an die Eltern 3. Verweis (immer entsch.) | Klassenleitung nach Rücksprache mit der Aufsichtsperson |
Rauchen
Rauchen in der Mittagspause (auch außerhalb des Schulgeländes) | 1. Verweis an die Eltern mit 2. weitere Maßnahmen: | Klassenleiter informiert die Schulleitung
|
Stehlen | 1. Schadensersatz + Mitteilung 2. Schadensersatz + strenger | Klassenleiter informiert Schulleitung |
Verbale Gewalt (Schimpfwörter + Beleidigungen)
| 1. eine Seite Aufsatz zum 2. Mitteilung an die Eltern 3. Verweis | Lehrer verständigt Klassenleitung |
Körperliche Gewalt (Raufereien) | 1. Eine Woche in den Pausen vor 2. Zwei Wochen wie bei 1. 3. Verweis – evtl. Anzeige | Lehrer trägt den Namen in die entsprechende Liste ein |
Benutzung von Handy, MP3-Player oder Diskman auf dem Schulgelände | Aushändigung an die jeweilige Lehrkraft, Rückgabe auf Antrag der Eltern nach zwei Wochen. Information an die Eltern und schriftliche Gewährleistung der Eltern, dass der Schüler das Handy nicht mehr in die Schule mitbringt. | Lehrkraft verständigt Klassenleitung |
